Tierarztwissen
Glossar

Der Energiegehalt eines Futters wird entweder in Kalorien (meist Kilokalorien = kcal) oder in Joule (Kilojoule = kJ oder Megajoule = MJ) angegeben. 

Umrechnung: Eine Kalorie entspricht 4,185 Joule. Ein MJ entspricht 239 kcal.

Als Energielieferanten für Hund und Katze dienen Kohlenhydrate, Eiweiße und Fette. Der Energiegehalt bestimmt maßgeblich über das Sättigungsgefühl, also darüber wie viel Futter das Tier aufnimmt. 

Laut Gesetzgebung muss bei Diätfuttermitteln (Futter für einen besonderen Ernährungszweck) ein Energiegehalt deklariert werden, bei anderen Alleinfuttern nicht. Ist ein Energiegehalt deklariert, handelt es sich um die "umsetzbare Energie" (metabolizable energy = ME), also die dem Organismus tatsächlich zur Verfügung stehende Energie abzüglich der Verluste über die Exkremente.

Der Energiegehalt eines Futtermittels lässt sich anhand der auf der Packung angegebenen Nährstoffgehalte (Kohlenhydrate, Eiweiß, Fett) einschätzen bzw. näherungsweise errechnen. Genauer ist die Ermittlung des Energiegehalts durch einen Fütterungsversuch. Bei solch einem "Tierversuch" wird einer Gruppe von Hunden oder Katzen das zu testende Futter einige Tage lang gefüttert und ihre Exkremente werden gesammelt, um Nährstoffverluste über Harn und Kot berechnen zu können. Den Tieren werden also keine Schmerzen zugefügt und sie werden auch nicht getötet.

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